Sie haben eine Website bauen lassen. Sie haben bezahlt. Die Website ist live. Wem gehören jetzt die Dateien dahinter? Die meisten Kunden gehen davon aus: „Mir, klar." Die Wahrheit ist oft anders — weil die Frage im Vertrag nicht explizit geregelt ist. Hier kommt die praktische Anleitung, wie Sie Ihre Quelldateien einfordern und was Sie tun, wenn der Anbieter sie nicht herausgibt.
Was Quelldateien umfassen sollten
Quelldateien sind alle Dateien, die zum Betrieb und zur Weiterentwicklung Ihrer Website nötig sind. Konkret:
HTML-Dateien: Die eigentlichen Seiten der Website. Jede Seite als separate Datei oder als Template.
CSS-Dateien: Die Stil-Informationen (Farben, Typografie, Layout). Idealerweise auch die Quell-Dateien vor der Minifizierung.
JavaScript-Dateien: Interaktive Elemente wie Formular-Validierung, Scroll-Animationen, Mobile-Menüs.
Bilder in voller Auflösung: Die Original-Bilder, nicht nur die komprimierten Web-Versionen. Das ist wichtig, wenn Sie später Print-Materialien oder andere Web-Projekte mit den gleichen Bildern erstellen wollen.
Schriftarten-Dateien: Die WOFF2-Dateien der verwendeten Schriften, sofern die Lizenz eine Übergabe erlaubt. Bei Google Fonts sind das die Dateien, die vom Google-Server heruntergeladen wurden.
Design-Dateien (wenn vorhanden): Figma-, Sketch- oder Photoshop-Dateien, die während des Projekts erstellt wurden. Das ist wichtig für spätere Design-Anpassungen.
Logo in Vektorformat: SVG, AI oder EPS — nicht nur als PNG oder JPEG. Vektor-Logos lassen sich beliebig skalieren, Pixel-Logos nicht.
Build-Konfiguration: Wenn Build-Tools wie Tailwind, Webpack oder Vite verwendet wurden, die entsprechenden Konfigurationsdateien. Ohne sie kann ein anderer Entwickler den Build nicht reproduzieren.
Dokumentation: Eine kurze README-Datei mit Informationen zur Ordnerstruktur und wichtigen Dateien.
Datenbank-Exporte (bei CMS): Bei WordPress oder anderen CMS-Systemen ein SQL-Export der Datenbank mit allen Inhalten.
Hosting-Zugänge: FTP, SSH, cPanel — die Zugänge zum Server, auf dem die Website läuft. Ohne diese Zugänge können Sie nichts selbst anpassen oder Backups machen.
Das ist der vollständige Umfang. Was Sie konkret brauchen, hängt vom Projekt ab — aber all das sollte prinzipiell verfügbar sein.
Welche Rechte Sie haben
Rechtlich gesehen gelten in Deutschland folgende Grundsätze (vereinfacht, keine Rechtsberatung):
Werksauftrag vs. Lizenz: Wenn ein Vertrag über die Erstellung einer Website abgeschlossen wird, handelt es sich in der Regel um einen Werksvertrag. Das Werk — die Website mit allen Dateien — ist Eigentum des Auftraggebers, sobald er dafür bezahlt hat. Ausnahme: Der Vertrag regelt ausdrücklich etwas anderes.
Nutzungsrechte vs. Eigentumsrechte: Auch wenn die Agentur „Urheberrechte" am Design behält, muss sie Ihnen die notwendigen Nutzungsrechte übertragen, damit Sie die Website tatsächlich betreiben und ggf. ändern können.
Standard-Komponenten: Kommerzielle Plugins, Themes oder Lizenzen, die auf den Namen der Agentur laufen, sind nicht Teil Ihres Eigentums. Diese können Sie nicht ohne weiteres übernehmen.
Die genaue Rechtslage hängt vom individuellen Vertrag ab. Lesen Sie Ihren Vertrag — wenn dort nichts zu Quelldateien steht, sollten Sie nach dem Werksvertragsrecht die Herausgabe verlangen können.
Wann Sie sie einfordern sollten
Der beste Zeitpunkt: Vor dem Vertragsabschluss. Schreiben Sie die Herausgabe der Quelldateien in den Vertrag. Das vermeidet alle späteren Diskussionen.
Der zweitbeste Zeitpunkt: Bei Projektabschluss, als Teil der Übergabe. Die Agentur liefert die Website und gleichzeitig die Quelldateien. Beides zusammen ist ein natürlicher Abschluss-Schritt.
Der dritte Zeitpunkt: Später, bei konkretem Bedarf. Zum Beispiel, wenn Sie den Dienstleister wechseln oder selbst an der Website weiterarbeiten wollen. Hier kann es schwieriger werden — aber möglich ist es meistens.
Je früher, desto einfacher. Ein Wechselwunsch, der nach fünf Jahren der Zusammenarbeit kommt, wird oft als Konflikt interpretiert. Eine vertragliche Regelung am Anfang ist neutral und professionell.
Welche Formate sinnvoll sind
Fragen Sie konkret nach diesen Formaten:
Für Code: ZIP-Archiv mit vollständiger Ordnerstruktur. HTML als `.html`, CSS als `.css`, JavaScript als `.js`. Keine proprietären Formate.
Für Bilder: Original-Dateien in höchster Auflösung. Bei Fotografien als JPEG oder RAW. Bei Grafiken als SVG (vektoriell) oder PNG (pixelbasiert).
Für Logos: SVG (erste Wahl), plus AI oder EPS als Backup, plus PNG/JPEG als Web-Version.
Für Schriftarten: WOFF2 (aktueller Standard), WOFF (Fallback), TTF oder OTF (Print-Nutzung). Achten Sie auf die Lizenz — manche Schriften dürfen nicht weitergegeben werden.
Für Design-Dateien: Figma-Dateien (wenn Figma verwendet wurde), Sketch-Dateien (bei Sketch), PSD/AI bei Adobe-Tools.
Für Datenbanken: SQL-Exporte (bei WordPress als „wp_export.sql" oder Backup-Archiv).
Wenn Sie unsicher sind, welches Format sinnvoll ist, fragen Sie den zukünftigen Dienstleister — der weiß, was er braucht, um auf der bestehenden Basis weiterzuarbeiten.
Wie Sie die Anforderung schriftlich stellen
Eine klare, professionelle E-Mail:
---
Betreff: Anforderung der Quelldateien zu Projekt [Name]
Sehr geehrte/r [Ansprechpartner],
im Rahmen unseres abgeschlossenen Webdesign-Projekts [Projektbezeichnung] möchte ich hiermit die Herausgabe aller Quelldateien anfordern.
Konkret bitte ich um folgende Dateien:
- Alle HTML-, CSS- und JavaScript-Dateien der Website
- Alle verwendeten Bilder in Originalauflösung
- Logo in vektorgrafischem Format (SVG oder AI)
- Design-Dateien (Figma/Sketch/PSD), falls vorhanden
- Build-Konfiguration, falls verwendet
- FTP-/SSH-Zugänge zum aktuellen Hosting
Bitte stellen Sie die Dateien als ZIP-Archiv per Download-Link bis spätestens [Datum, ca. 2 Wochen] bereit.
Rechtliche Grundlage ist der zwischen uns geschlossene Werksvertrag [falls vorhanden: vom Datum X] sowie die vollständige Bezahlung des Projekts durch uns.
Bei Fragen zur konkreten Umsetzung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen, [Name]
---
Diese E-Mail ist sachlich, klar und professionell. Sie dokumentiert Ihre Anforderung schriftlich und setzt eine angemessene Frist.
Was Sie tun können, wenn der Anbieter sich weigert
Wenn die Agentur die Herausgabe verweigert oder verzögert, haben Sie mehrere Optionen:
Schritt 1: Nachfassen
Eine Woche vor Ablauf der Frist: eine kurze Erinnerung. „Ich möchte noch einmal an meine Anfrage vom [Datum] erinnern."
Schritt 2: Eskalation
Wenn keine Reaktion kommt: Eine Mahnung mit klarer Frist. „Hiermit fordere ich Sie letztmalig zur Herausgabe der Quelldateien auf. Frist: [1 Woche]. Andernfalls behalten wir uns rechtliche Schritte vor."
Schritt 3: Anwalt einschalten
Wenn auch das nicht wirkt: Ein auf IT-Recht spezialisierter Anwalt. Ein anwaltliches Schreiben wirkt oft sofort — und die Kosten halten sich bei einem klaren Sachverhalt in Grenzen.
Schritt 4: Öffentliche Bewertung
Als letzte Option: Ehrliche Bewertung auf Google, Trustpilot oder in Fachforen. Nicht emotional, sondern sachlich: „Nach Projektabschluss wurden Quelldateien trotz schriftlicher Anforderung nicht herausgegeben." Öffentlicher Reputations-Druck wirkt bei vielen Anbietern stark.
Die meisten Fälle werden spätestens in Schritt 2 gelöst. Schritt 3 und 4 sind selten nötig.
Unser Standard: Quelldateien gehören dem Kunden
Bei uns sind Quelldateien kein verhandelbares Extra, sondern Standard. Nach der Schlussrechnung erhalten Sie automatisch einen Download-Link mit allen Dateien:
- Alle HTML-, CSS- und JavaScript-Dateien
- Alle Bilder in Originalauflösung
- Logo in SVG (falls von uns erstellt)
- Tailwind-Konfiguration
- README mit Struktur-Erklärung
Das steht auch im Vertrag. Sie müssen nicht einfordern — Sie bekommen es automatisch. Das ist keine Besonderheit, sondern unsere Selbstverständlichkeit. Wenn eine Agentur Ihnen weniger anbietet, sollten Sie nach einem anderen suchen.